Um die konzipierte Absicherung Ihrer Risken aufrecht zu erhalten bedarf es nicht nur der regelmäßigen Prämienzahlung.


Einige Versicherungssparten werden aufgrund von Betriebsergebnissen nachträglich abgerechnet. Andere Versicherungssparten, wie zum Beispiel die Betriebsunterbrechungsversicherung, sollen zukünftig erwirtschaftete Deckungsbeiträge im Schadenfall ersetzen und müssen anhand von Prognosen entsprechend gewartet werden.

 

 

Korrespondenzen
Der komplette Schriftverkehr mit dem Versicherer erfolgt über unsere Kanzlei. Alle Erklärungen an den Versicherer werden entsprechend Ihren Angaben fristgerecht von uns erstattet. Alle Prämienvorschreibungen und Vertragsanpassungen überprüft und gegebenenfalls zur Korrektur an den Versicherer zurückgewiesen.

Anpassungen
Jegliche Veränderung in Ihrem Betrieb führt zu einer Änderung des versicherten Risikos. Damit laufen Sie Gefahr sämtliche Deckungsansprüche zu verlieren. Wir setzen die notwendigen Maßnahmen um Ihr Unternehmen stets entsprechend Ihres Tätigkeitsumfanges abzusichern.

Fassionsabrechnungen
Um die Deckung Ihrer Verträge nicht zu gefährden, ist es notwendig fristgerecht Meldungen zum Betriebsergebnis zu erstatten. Die Evidenthaltung der Termine, die zeitgerechte Erinnerung sowie eine eventuell benötigte Hilfestellung bei der Aufbereitung der Angaben erfolgen durch unsere Kanzlei. 

Erhebung von Deckungsbeiträgen
Wie bereits oben erwähnt ist es notwendig bei Versicherungssparten die zukünftige Betriebsergebnisse zum Inhalt haben, diese periodisch, auf Basis der in der Vergangenheit erzielten Resultate (Bilanzen), welche in die Zukunft zu projizieren sind, zu adaptieren.