Um die konzipierte
Absicherung Ihrer Risken aufrecht zu erhalten bedarf es nicht nur der
regelmäßigen Prämienzahlung.

Einige Versicherungssparten
werden aufgrund von Betriebsergebnissen nachträglich abgerechnet. Andere
Versicherungssparten, wie zum Beispiel die
Betriebsunterbrechungsversicherung, sollen zukünftig erwirtschaftete
Deckungsbeiträge im Schadenfall ersetzen und müssen anhand von Prognosen
entsprechend gewartet werden.
Korrespondenzen
Der komplette Schriftverkehr mit dem Versicherer erfolgt über unsere
Kanzlei. Alle Erklärungen an den Versicherer werden entsprechend Ihren
Angaben fristgerecht von uns erstattet. Alle Prämienvorschreibungen und
Vertragsanpassungen überprüft und gegebenenfalls zur Korrektur an den
Versicherer zurückgewiesen.
Anpassungen
Jegliche Veränderung in Ihrem Betrieb führt zu einer Änderung des
versicherten Risikos. Damit laufen Sie Gefahr sämtliche
Deckungsansprüche zu verlieren. Wir setzen die notwendigen Maßnahmen um
Ihr Unternehmen stets entsprechend Ihres Tätigkeitsumfanges abzusichern.
Fassionsabrechnungen
Um die Deckung Ihrer Verträge nicht zu gefährden, ist es notwendig
fristgerecht Meldungen zum Betriebsergebnis zu erstatten. Die
Evidenthaltung der Termine, die zeitgerechte Erinnerung sowie eine
eventuell benötigte Hilfestellung bei der Aufbereitung der
Angaben erfolgen durch unsere Kanzlei.
Erhebung von
Deckungsbeiträgen
Wie bereits oben erwähnt ist es notwendig bei Versicherungssparten
die zukünftige Betriebsergebnisse zum Inhalt haben, diese periodisch, auf
Basis der in der Vergangenheit erzielten Resultate (Bilanzen), welche in
die Zukunft zu projizieren sind, zu adaptieren.