... ist für uns mehr als die Weiterleitung von Formularen.
Wir bieten ein umfassendes
Service um Sie in der schwierigen Situation zu entlasten.
Die Qualität eines
Versicherungsvertrages zeigt sich beim Eintritt eines Schadens. Selbstverständlich
sind Versicherer bereit, bei gelegentlichen Bagatellschäden
Kulanzzahlungen zu leisten. Bei Großschäden ist dieses Verhalten aber
nicht anzutreffen. Die Leistungsbereitschaft entspricht dann den
Vertragsinhalten.
Zur raschen und korrekten Umsetzung Ihrer Ansprüche begleiten wir Sie von
der Meldung des Schadens bis zur endgültigen Erledigung.
Schadeneinreichung beim
Versicherer
Sofort nach der
Bekanntgabe des eingetretenen Schadenereignisses erfolgt die Überprüfung
der Deckung aus dem vom Schaden betroffenen Versicherungsvertrag. Wir
lassen Sie nicht im Ungewissen, ob und in welchem Ausmaß mit
Schadenersatz vom Versicherer zu rechnen ist. Die Meldung des Schadens an
den Versicherer erfolgt unverzüglich durch unsere Kanzlei.
Koordination von
Sachverständigen
Erfordert der eingetretene Schaden sofortige Maßnahmen um den
Betriebsablauf aufrecht zu erhalten oder um den entstandenen Schaden zu
begrenzen, veranlassen wir die umgehende Besichtigung durch einen
Sachverständigen. Werden zur Beurteilung der Situation mehrere Gutachter
für unterschiedliche Sachbereiche benötigt, koordinieren wir diese.
Führung der
Schadenverhandlungen mit dem Versicherer
Wir vertreten oder begleiten Sie bei sämtlichen Besichtigungen und
Verhandlungen. Sie haben damit jederzeit einen Partner an Ihrer Seite, der
ausschließlich Ihre Interessen vertritt.