Durch die betriebliche Altersvorsorge (BAV) profitiert der Betrieb und auch der Arbeitnehmer

Früher haben sich Unternehmen ausschließlich mit der traditionellen Firmenpension verpflichtet, dem Arbeitnehmer ab Pensionsantritt eine Altersrente zu bezahlen. Mit Inkrafttreten des Betriebspensionsgesetzes sowie des Pensionskassengesetzes wurde die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich reglementiert und zeitgemäße Alternativen geschaffen. Allen Modellen ist gemeinsam, dass sich für den Arbeitnehmer der so genannte "Brutto für Netto-Effekt" ergibt und dass das Unternehmen keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnnebenkosten für seine Aufwendungen zu bezahlen hat. Zudem kommt es aufgrund einer Steueraufschiebung in vielen Fällen zu einer Verringerung der Steuerlast.

Überblick: Betriebliche Vorsorgemöglichkeiten

Rechtsform

Individuelle Pension Zukunftssicherung Betriebliche Kollektivversicherung Pensionskasse

Aktiengesellschaft

       

   Vorstand

JA JA JA JA

   Arbeitnehmer

JA JA JA JA

Einzelunternehmen

       

   Arbeitgeber

NEIN NEIN NEIN NEIN

   Arbeitnehmer

JA JA JA JA

Gesellschaft m.b.H.

       

   Gesellschafter GF >50%

JA NEIN NEIN NEIN

   Gesellschafter GF =50%

JA NEIN NEIN NEIN

   Gesellschafter GF <50%

JA JA JA JA

   Arbeitnehmer

JA JA JA JA

KG oder KEG

       

   Komplementär

NEIN NEIN NEIN NEIN

   Kommanditist

NEIN NEIN NEIN NEIN

   Arbeitnehmer

JA JA JA JA

OHG oder OEG

       

   Gesellschafter

NEIN NEIN NEIN NEIN

   Arbeitnehmer

JA JA JA JA


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