| Mitarbeiterbindung durch Betriebspension | |
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Ausgelagerte
Betriebspension statt Gehaltserhöhungen oder Bonusauszahlungen bringt
deutliche Vorteile für das Unternehmen und den Arbeitnehmer. Die betriebliche Kollektivversicherung bietet sicheren Ertrag durch die unverfallbare Gewinnzuteilung in der Ansparphase und die garantierte Rentenzahlungen in der Leistungsphase. So profitieren Ihre Mitarbeiter oder mittätigen Angehörigen von einer kontinuierlichen Wertentwicklung. Für das Unternehmen sind die Prämienleistungen
bis zu 10,25 % der Bruttolohnsumme als Betriebsausgabe absetzbar. Bei der Entscheidung ob betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionskassenlösung handelt es sich im Wesentlichen um eine Entscheidung zwischen Garantie und Ertrag. (Weitere Informationen dazu entnehmen Sie dem Beitrag: Betriebliche Kollektivversicherung versus Pensionskassen) |
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| Quelle: Riskplan Struck KEG |
Woche 42 / 2006 |
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