Mitarbeiterbindung durch Betriebspension

Ausgelagerte Betriebspension statt Gehaltserhöhungen oder Bonusauszahlungen bringt deutliche Vorteile für das Unternehmen und den Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer profitiert von mehr Zusatzpension als beim Sparen aus versteuertem Einkommen, das Unternehmen hat seinen Vorteil bei der Einsparung von Lohnnebenkosten, späterer Steuerlast und Auslagerung aller Risiken aus dem Unternehmen.

Die Betriebspension ist eine betriebliche Kollektivversicherung oder eine
Pensionskassenlösung.

Steuerlich ist die betriebliche Kollektivversicherung der Pensionskassenlösung gleichgestellt. Das bringt z.B. mit sich, dass die Versicherungssteuer nur 2,5 % (statt 4 %) beträgt.

Die betriebliche Kollektivversicherung bietet sicheren Ertrag durch die unverfallbare Gewinnzuteilung in der Ansparphase und die garantierte Rentenzahlungen in der Leistungsphase. So profitieren Ihre Mitarbeiter oder mittätigen Angehörigen von einer kontinuierlichen Wertentwicklung.

Für das Unternehmen sind die Prämienleistungen bis zu 10,25 % der Bruttolohnsumme als Betriebsausgabe absetzbar.

Bei der Pensionskassenlösung zahlt  Ihr Unternehmen die Beiträge in die Pensionskasse ein. Die Pensionskasse verwaltet und veranlagt die eingezahlten Gelder und schreibt sie zusammen mit den von allen Steuern befreiten Kapitalerträgen den individuellen Kapitalkonten der Arbeitnehmer gut.

Bei der Entscheidung ob betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionskassenlösung handelt es sich im Wesentlichen um eine Entscheidung zwischen Garantie und Ertrag. (Weitere Informationen dazu entnehmen Sie dem Beitrag: Betriebliche Kollektivversicherung versus Pensionskassen)

Quelle: Riskplan Struck KEG

Woche 42 / 2006

   Die bisherigen Beiträge finden Sie in unserem Archiv.