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Einkommenseinbußen
in der Pension sind vorprogrammiert. Vor allem geschäftsführende
Gesellschafter und Mitarbeiter in gut dotierten Positionen sind davon
betroffen.
Die Pensionszusage ist die einzige Möglichkeit, um auch für geschäftsführende
Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 25 % eine betriebliche
Altersvorsorge aufzubauen und Steuervorteile zu nutzen.
Mit einer
Pensionsrückdeckungs-Versicherung kann die zu erwartendende Pensionslücke
abgedeckt werden, sodass der gewohnte Lebensstandard auch im Ruhestand
gehalten werden kann.
Die Pensions-Rückdeckungsversicherung dient zur Finanzierung der Zusage,
da die Liquidität durch die gesetzlich vorgegebene Wertpapierdeckung (§
14 EStG) nur zum Teil gegeben ist.
Der Versicherungsvertrag kann zugunsten des Mitarbeiters bzw. geschäftsführenden
Gesellschafters verpfändet
werden, damit die Ansprüche aus der Versicherung im Insolvenzfall der
Firma ein Sondervermögen darstellen.
Wir führen für Sie die Überprüfung und Optimierung der relevanten
Punkte einer Pensionszusage durch. Beispielsweise die Berechnung der
Pensionsrückstellung, der optimalen versicherungsmäßigen Deckung und
der gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierdeckung, die versicherungsmathematische
und rechtliche Überprüfung bestehender Pensionszusagen sowie die
Darstellung der bilanziellen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen.
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