Pensionszusage für den Chef und seine Führungscrew

Einkommenseinbußen in der Pension sind vorprogrammiert. Vor allem geschäftsführende Gesellschafter und Mitarbeiter in gut dotierten Positionen sind davon betroffen.

Die Pensionszusage ist die einzige Möglichkeit, um auch für geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 25 % eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen und Steuervorteile zu nutzen.

Mit einer Pensionsrückdeckungs-Versicherung kann die zu erwartendende Pensionslücke abgedeckt werden, sodass der gewohnte Lebensstandard auch im Ruhestand gehalten werden kann.

Die Pensions-Rückdeckungsversicherung dient zur Finanzierung der Zusage, da die Liquidität durch die gesetzlich vorgegebene Wertpapierdeckung (§ 14 EStG) nur zum Teil gegeben ist.

Der Versicherungsvertrag kann zugunsten des Mitarbeiters bzw.
geschäftsführenden Gesellschafters verpfändet werden, damit die Ansprüche aus der Versicherung im Insolvenzfall der Firma ein Sondervermögen darstellen.

Wir führen für Sie die Überprüfung und Optimierung der relevanten Punkte einer Pensionszusage durch. Beispielsweise die  Berechnung der Pensionsrückstellung, der optimalen versicherungsmäßigen Deckung und der gesetzlich vorgeschriebenen Wertpapierdeckung, die versicherungsmathematische und rechtliche Überprüfung bestehender Pensionszusagen sowie die Darstellung der bilanziellen und liquiditätsmäßigen Auswirkungen.

Quelle: Riskplan Struck KEG

Woche 42 / 2006

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