Die Pflegevorsorge-Angebote im Detail
Bei den Angeboten zur privaten Pflegevorsorge gibt es erhebliche Unterschiede bereits in der Definition der Pflegebedürftigkeit, also ab wann tatsächlich gezahlt wird. Die Oberösterreichische beispielsweise richtet sich bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit danach ob gewisse Aktivitäten des täglichen Lebens wie das An- und Auskleiden oder das Einnehmen von Mahlzeiten noch ohne Hilfe einer zweiten Person verrichtet werden können. Dies entscheidet ein ärztliches Gutachten. So kann jemand nach dieser Definition pflegebedürftig sein, auch wenn er nach der staatlichen Pflegestufe nicht als solches eingestuft ist. Bei anderen Anbietern richtet sich die Höhe der Auszahlung der Leistung nach der Pflegestufe des Bundespflegegesetzes und dem gewählten Tarif.

Bei der Uniqa, müssen die anfallenden Kosten (Fachpersonal) in Form von Rechnungen nachgewiesen werden.

Bei der Quelle beträgt die Wartefrist 1 Jahr, während Generali und Uniqa sich mit 3 Monaten begnügen. Die Wr. Städtische verzichtet auf eine Wartefrist gänzlich.

Jedenfalls scheint uns die Unabhängigkeit gegenüber der staatlichen Einstufung in Zukunft immer bedeutender, ist doch angesichts der zunehmenden Finanzierungsproblematik des Pflegesystems eine immer strengere Bewertung zu erwarten.

Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG

Woche 39 / 2006

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