| Die Pflegevorsorge-Angebote im Detail | |
| Bei
den Angeboten zur privaten Pflegevorsorge gibt es erhebliche
Unterschiede bereits in der Definition der Pflegebedürftigkeit,
also ab wann tatsächlich gezahlt wird. Die Oberösterreichische
beispielsweise richtet sich bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
danach ob gewisse Aktivitäten des täglichen Lebens wie das An- und
Auskleiden oder das Einnehmen von Mahlzeiten noch ohne Hilfe einer
zweiten Person verrichtet werden können. Dies entscheidet ein ärztliches
Gutachten. So kann jemand nach dieser Definition pflegebedürftig sein,
auch wenn er nach der staatlichen Pflegestufe nicht als solches
eingestuft ist. Bei anderen Anbietern richtet sich die Höhe der
Auszahlung der Leistung nach der Pflegestufe des Bundespflegegesetzes
und dem gewählten Tarif. Bei der Uniqa, müssen die anfallenden Kosten (Fachpersonal) in Form von Rechnungen nachgewiesen werden. Bei der Quelle beträgt die Wartefrist 1 Jahr, während Generali und Uniqa sich mit 3 Monaten begnügen. Die Wr. Städtische verzichtet auf eine Wartefrist gänzlich. Jedenfalls scheint uns die Unabhängigkeit gegenüber der staatlichen Einstufung in Zukunft immer bedeutender, ist doch angesichts der zunehmenden Finanzierungsproblematik des Pflegesystems eine immer strengere Bewertung zu erwarten. |
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| Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG |
Woche 39 / 2006 |
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