Verunsicherung bei Pflegesituation in Österreich 

In den letzten Wochen wurden zahlreiche neue Studien zur Pflegesituation in Österreich publiziert. Dies trug wesentlich dazu bei, dass sich nun viele Österreicherinnen und Österreicher bewusst mit der Frage der Pflege im Alter auseinandersetzen. Die Vielzahl an Informationen in diesem Bereich bewirkte aber auch bei manchen eine starke Verunsicherung. Dabei bemerken wir, dass vielen gar nicht bewusst ist, was im österreichischen Pflegesystem auch an Eigenleistung im Bedarfsfall gefordert ist.

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird

  • ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden im Monat

  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist

Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt und beträgt zwischen € 148,30 und € 1.562,10 pro Monat. Die meisten Pflegegeldbezieher (über 72 %) sind in den ersten drei Pflegestufen eingestuft. Das bedeutet, dass diesen Betroffenen monatlich nur bis zu € 421,80 als Zuschuss für Pflegedienstleistungen zur Verfügung stehen.

Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG

Woche 39 / 2006

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