Aktuelles
vom Versicherungsmarkt und in eigener Sache Woche
8.2006 (Sonderthema: Schneedruck)
| Sturmversicherung
deckt Schneedruckschäden Schäden durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen und sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert. |
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| Versicherungs-Vertragsgesetz
regelt die Pflichten des Versicherten Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. |
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| Wr.
Städtische: voller Versicherungsschutz bei Schneedruck Verzicht auf Geltendmachung der Obliegenheitsverletzung |
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