Aktuelles vom Versicherungsmarkt und in eigener Sache 
Woche 8.2006   (Sonderthema: Schneedruck)

 

Sturmversicherung deckt Schneedruckschäden
Schäden durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen und sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert.

 

 
Versicherungs-Vertragsgesetz regelt die Pflichten des Versicherten
Eine Verletzung der Schadenminderungspflicht kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
   
Wr. Städtische: voller Versicherungsschutz bei Schneedruck
Verzicht auf Geltendmachung der Obliegenheitsverletzung

 

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