| Sturmversicherung deckt Schneedruckschäden | |
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Die ergiebigen Schneefälle
der letzten Wochen hatten nicht nur den Verkehr teilweise zum Erliegen
gebracht und dem Land allerhöchste Lawinengefahr beschert. Vielerorts
sind auch Gebäude durch die enormen Schneelasten nach wie vor bedroht,
welche sich auf den Dächern angesammelt haben. Grundsätzlich deckt die Sturmversicherung Schneedruckschäden. Schäden durch Schneedruck sind definiert als Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen und sind im Rahmen der Sturmversicherung mitversichert. Die Pflicht zur
Schadenminderung bedeutet für den Versicherten seine Gebäude
und insbesondere die Dachwerke ordnungsgemäß in Stand zu halten und
drohende Schäden soweit möglich zu verhindern. Die aktive Mithilfe des
Versicherten zur Schadenvermeidung ist also erforderlich. Einen Schaden zu
verhüten ist in jedem Fall die bessere Lösung! |
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| Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG |
Woche 8 / 2006 |
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