| Gehaltserhöhung oder Firmenpension? | |
| Bis
zu 150% Mehrleistung sind für den Dienstnehmer bei gleichem Aufwand
realisierbar
Ausgehende von einem Aufwand des Arbeitgebers von € 1.000,- pro Jahr für eine Gehaltserhöhung, bleiben dem Dienstnehmer bei einem Grenzsteuersatz von 38,33% nach Abzug von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer jährlich € 415,- netto übrig. Werden diese € 415,- von einem 30-jährigen Mann in eine private Pensionsversicherung investiert, ist bei Pensionsantritt eine Jahresrente von € 870,- aus dem Vertrag zu erwarten. Erfolgt eine jährliche Einzahlung in der Höhe von € 1.000,- vom Arbeitgeber in eine betriebliche Kollektivversicherung, ergibt sich nach der selben Zeitspanne eine Betriebspension von € 2.160,- netto pro Jahr. Die Pensionsleistung hat sich damit für den Dienstnehmer, bei gleichem Aufwand für den Arbeitgeber, um nahezu 150% erhöht. |
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| Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG |
Woche 49 / 2005 |
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