| Pensionslücken
können nur mit Firmenpensionen geschlossen werden
Schon jeder fünfte
Arbeitnehmer in Österreich hat Anspruch auf eine Firmenpension. Den
Pensionskassen ist das noch zu wenig sie warnen davor, dass die durch
sinkende staatliche Pensionen absehbare Pensionslücke nicht geschlossen
werden kann. Anlässlich ihres 15-jährigen Bestehens zogen die Sprecher
der Pensionskassen am Dienstag Bilanz und präsentierten im Rahmen einer
Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Sicherung der Altersvorsorge.
Um den Lebensstandard im Alter sichern zu können, werden die Österreicherinnen
und Österreicher vermehrt auf Firmenpensionen setzen müssen. Damit könnte
die absehbare Pensionslücke aus der gesetzlichen Vorsorge geschlossen
werden. Die "Zweite Säule" ist als zweites Pensionsstandbein
hierzulande aber noch zu klein, um diese Sicherheit für alle Betroffenen
garantieren zu können. Erst sieben Prozent der Pensionszahlungen kommen
aus dem Topf der Firmenpensionen, die restlichen 93% stammen aus
gesetzlichen Pensionen, erklärte Christian Böhm, Obmann des
Fachverbandes der Pensionskassen: "Die Pensionskassen wurden in Österreich
sehr spät eingeführt. Wir sind daher in einer Aufholjagd, die
beschleunigt werden muss. Eine gute Lösung wäre es, Firmenpensionen
verstärkt in den Kollektivverträgen zu verankern."
Trotz starker Zuwachsraten von rund zehn Prozent pro Jahr hat in Österreich
erst jeder fünfte Erwerbstätige Anspruch auf eine Firmenpension. Die
Pensionskassen verwalten für die Arbeitnehmer derzeit ein Vermögen von
11 Mrd. €, das entspricht 4,3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Österreich
rangiert im OECD-Vergleich damit erst auf Platz 21.
Der fortlaufende Bedeutungszuwachs der Pensionskassen ergibt sich aus der
demografischen Entwicklung sowie aus der wirtschafts- und
sozialpolitischen Weichenstellung zugunsten eines kapitalgedeckten
Alterssicherungssystems. Wie Josef Christl, Direktor der Österreichischen
Nationalbank, betonte, sind ein gutes Risikomanagement und Transparenz
wichtige Faktoren für die langfristige Stabilität der Pensionskassen.
Das international führende System der Pensionskassen biete bessere
Ertragschancen als andere Vorsorgemodelle: Bereits ein Prozent mehr
Veranlagungsergebnis auf der Ertragsseite bedeutet bei Pensionsantritt
eine um rund 40% höhere Firmenpension. Böhm: "Bei Pensionskassen zählt
die langfristige Entwicklung. Durch die Veranlagung auf den Kapitalmärkten
sind Firmenpensionen auch kurzfristigen Schwankungen ausgesetzt. Das ändert
aber nichts daran, dass man langfristig mit Pensionskassen besser
unterwegs ist als mit anderen Vorsorgemodellen." Seit 1997
erwirtschafteten die Pensionskassen für ihre Kunden eine Wertsteigerung
auf 140% des einbezahlten Vermögens.
Die Pensionskassen erzielten für die Pensionen im ersten Halbjahr 2005
eine Wertsteigerung von 5,7%. Gegenüber dem Vergleichswert des Vorjahres
ist das eine Steigerung um 70%. Fritz Janda, Geschäftsführer des
Fachverbandes der Pensionskassen: "Der langjährige Durchschnitt von
6,9% Veranlagungsergebnis pro Jahr ist auch für 2005 in greifbarer Nähe.“
Innerhalb der ersten fünfzehn Jahre entwickelten die heimischen
Pensionskassen umfassende Standards. Dadurch sind die Pensionskassen nach
Angaben auf der Pressekonferenz heute das transparenteste Modell in diesem
Bereich. Sie bieten ihren Kunden mehr Informationen und Wahlmöglichkeiten
zu Veranlagungsstrategien und Ergebnissen als andere Anbieter. Der in
Zusammenarbeit mit der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) entwickelte
Transparenz-Standard ermögliche eine unabhängige und aktuelle Auswertung
nach fünf Veranlagungsklassen, von "konservativ bis dynamisch".
Besonders bei jungen Arbeitnehmern steige das Bewusstsein für
Firmenpensionen, weil sie damit eine geringere gesetzliche Pension
ausgleichen wollen. "Den Jungen ist eine Firmenpension wichtiger als
eine Betriebskantine. Dies zeigt sich auch an der stärkeren Beteiligung
mit Eigenbeiträgen durch die Arbeitnehmer“, erklärte der FV-Obmann.
Um mehr Anreize für zusätzliche Eigenbeiträge zu schaffen, sollte auch
in Österreich das international übliche Prinzip der späten Besteuerung
angewendet werden. Dabei erfolgt die Besteuerung erst bei der Auszahlung.
Dieses Prinzip gilt bereits für die Arbeitgeberbeiträge, sollte aber
auch für die Beiträge der Arbeitnehmer gelten. "Das würde die
Entwicklung der Zweiten Säule zusätzlich beschleunigen", schloss Böhm. |