Private Pensionsvorsorge für Selbständige

Die private Pensionsvorsorge ist aufgrund der Aktualität des Themas sowie der staatlichen Förderung von vielen Seiten beworben.

Für einen Unternehmer ergibt sich dabei jedoch ein unvermeidbares Risiko: Was passiert, wenn der Insolvenzfall eintritt? Unternehmer, Selbständige und Freiberufler stehen mit Ihren Familien im Konkursfall ohne Absicherung da. Denn auch Lebensversicherungen sind nicht vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

 

Immer mehr internationale Versicherungskonzerne gründen Standorte im benachbarten Liechtenstein, da eine im Fürstentum abgeschlossene Lebensversicherung nur bedingt gepfändet werden kann.
Nach Art. 78 des Liechtensteiner Versicherungsvertragsgesetzes ist die Pfändbarkeit von Versicherungen welche der Familienvorsorge dienen ausgeschlossen. Der Schutz dieses Konkursprivilegs bezieht sich auf den Versicherungsvertrag und seinen Abschluss im Fürstentum Liechtenstein. Die Staatsangehörigkeit der vertragschließenden Personen spielt dabei keine Rolle.
Deshalb können auch Österreicher in den Genuss des Konkursprivilegs kommen.

Info: christian.struck@riskplan.at