| Erste kleine Schritte |
Holzindustrie |
| Die Generali nimmt Abstand von Ihrer strikten Ablehnung der Holzrisken. Die Zeichnung erfolgt ausschließlich nach eingehender Risikoprüfung. Die Anforderungen an den Sägebetrieb hinsichtlich Brandschutz sind umfangreich. Das Unternehmen darf keine Schadenbelastung aufweisen. | |
| Quelle: Riskplan Struck & Partner OEG |
15.06.2004 |